Privat Versicherte (PKV) und Beihilfeberechtigte
Unsere Leistungen werden individuell und indikationsbezogen nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Privat Versicherte und/oder Beihilfeberechtigte können die Rechnungen komplett bei ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfe einreichen.